Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

15.10.2019
Das Familienunternehmen Roth Industries aus Dautphetal unterzeichnete die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen. Das Hessische Sozial- und Integrationsministerium hatte dazu eingeladen. Die Übergabe der Charta fand am 7. Oktober 2019 im Haus der Wirtschaft in Frankfurt statt. Für die Unternehmerfamilie Roth nahm der Geschäftsführer Claus-Hinrich Roth die Charta von Kai Klose, Hessischer Minister für Soziales und Integration, entgegen.

 

Die Charta-Mitglieder übernehmen mit ihrem Bekenntnis zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege gesellschaftliche Verantwortung, sie sensibilisieren für das Thema Pflege und sie beteiligen sich an der Entwicklung tragfähiger Lösungsansätze, die pflegenden Mitarbeitern sowie Arbeitgebenden gleichermaßen gerecht werden. Mit der Unterzeichnung der Charta signalisiert Roth die Bereitschaft, pflegende Beschäftigte zu unterstützen und legt so ein Fundament für eine zeitgemäße Organisations- und Unternehmenskultur. Claus-Hinrich Roth erklärte: „Als Familienunternehmen tragen wir unserer Verantwortung Rechnung – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist dabei ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie.“

Der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, begrüßte im Haus der Wirtschaft in Frankfurt am Main 37 neue Charta-Unternehmen. „Die pflegerische Versorgung in Deutschland wird zum größten Teil von Angehörigen erbracht. In Hessen werden über drei Viertel aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Ihre Angehörigen stemmen den Löwenanteil der Pflege“, so Klose. „Die Unterzeichnung der Charta ist eine Win-Win-Situation für Beschäftigte und Unternehmen. Mit dem Beitritt zeigen Unternehmen, dass sie für das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf offen sind und gemeinsam mit den Beschäftigten Lösungen suchen“, betonte der Minister.

254 Unternehmen in Hessen sind dabei
Neben der eigenen Berufstätigkeit für die Pflege von Angehörigen verantwortlich zu sein, sich um Versorgung, Praxisbesuche, Haushalt, das alltägliche Leben zu kümmern, diese Doppelbelastung betrifft jede elfte erwerbstätige Person. Insbesondere Vollzeitbeschäftigte kommen da schnell an ihre Grenzen. Jede dritte Pflegeperson reduziert daher ihre Arbeitszeit oder hört ganz auf zu arbeiten. Es gibt immer mehr Arbeitgebende, die bereit sind, mit ihren Angestellten Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu finden. 254 Unternehmen mit weit über 300.000 Beschäftigten sind bereits der hessischen Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“ beigetreten.
Die Vereinbarkeits-Charta wurde vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gemeinsam mit der AOK Hessen, der berufundfamilie Service GmbH und dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. ins Leben gerufen. Ein Herzstück der Initiative ist die von der AOK angebotene Qualifizierung betrieblicher Pflege-Guides: „Sie sind für die jeweiligen Kolleginnen und Kollegen, die daheim die Pflege von Angehörigen bewältigen müssen, die erste Anlaufstelle innerhalb ihres Unternehmens. Mittlerweile sind 350 Pflege-Guides in über 200 Betrieben aktiv, so viele wie noch nie“, erklärte Detlef Lamm, Vorsitzender des Vorstands der AOK Hessen.
Vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Großbetrieb engagieren sich seit 2013 hessische Unternehmen, Behörden, Gemeinden, Institutionen und Hochschulen aus unterschiedlichsten Branchen mit der Charta für eine pflegesensible Personalpolitik – und jedes Jahr werden es mehr. Den Charta-Unternehmen stehen die Teilnahme an Netzwerktreffen, verschiedene Materialien sowie Qualifizierungen und Umsetzungsangebote durch die Initiative zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt die hessische Initiative die Charta-Unterzeichnenden mit Fachveranstaltungen, Kompetenztrainings, Netzwerkveranstaltungen sowie mit einem Webportal.

Hintergrundinformation

Die Unterzeichner der Charta wollen folgende Beiträge leisten:

  1. Wir wollen ein Arbeitsumfeld schaffen, in dem die Pflege der Angehörigen kein Tabu ist. Wir stimmen darin überein, dass Beschäftigte, die Angehörige pflegen oder betreuen, eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernehmen.
  2. Wir wollen eine Organisationskultur fördern, die von Respekt und Wertschätzung für die Übernahme der Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige geprägt ist. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass alle Beschäftigten, insbesondere solche mit Führungsaufgaben, diese Werte erkennen, teilen und leben.
  3. Wir wollen einen lösungsorientierten Umgang mit den Situationen der pflegenden Beschäftigten etablieren,
    denn jede Pflegesituation ist anders und kann sich zudem immer wieder ändern.
  4. Wir wollen den innerbetrieblichen Informationsstand über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und über die im Betrieb und in der Kommune vorhandenen Unterstützungsleistungen bei allen Beschäftigten verbessern.
  5. Wir wollen einen innerbetrieblichen Dialog über unsere Aktivitäten bei der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege aufbauen und regelmäßig innerbetrieblich Auskunft über die erfolgten Fortschritte geben.
  6. Wir wollen unser Engagement für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu einem Bestandteil des externen Dialogs machen. Unser gemeinsames Ziel ist, die Übernahme der Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige zu unterstützen.

 Foto: „©Katrin Denkewitz im Auftrag der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen“